Die Entstehung der „Einung auf dem Wald“, dem Gebiet der später
nach dem ersten Verwaltungssitz so benannten Grafschaft Hauenstein,
wird auf die erste Hälfte des 14. Jahrhunderts datiert. Bei der
ersten Erwähnung 1371 hat die Einung (das Wort kommt von einig)
bereits eine Ordnung
und Satzung. Diese Verwaltungseinheit auf dem Hotzenwald wurde aber
nie, wie oft dargestellt, zu einer unabhängigen Bauernrepublik;
denn die Einung erlangte keine Hoheitsrechte und das Territorium
unterstand ab 1254 bis 1805 dem Hause Habsburg. Diese
Verwaltungseinheit auf dem Hotzenwald,
eine bäuerlich-genossenschaftliche Selbstverwaltung mit begrenzter
Autonomie, war in Vorderösterreich einmalig.
Sie entstand wohl aus einer Selbstschutzorganisation
zusammengeschlossener Bauern unter Billigung der österreichischen
Landesherren. Ziel war aber später die politisch-rechtliche
Gleichstellung aller Bewohner dieses Gebietes — ohne Rücksicht
darauf, ob sie Freie oder Eigenleute der
Klöster St. Blasien oder Säckingen waren. Organisatorisch
wurde die Grafschaft Hauenstein bald in acht eigenständige
Einungen gegliedert und zwar in Hochsal, Murg, Rickenbach, Görwihl
und Wolpadingen „unter der Alb“ sowie Dogern, Birndorf und
Höchenschwand „ob der Alb“. Aus
Paritätsgründen bei den Wahlen zählte man aber
Wolpadingen stets zu den oberälbler Einungen.
Das Entstehen dieser Einungen um bedeutende Kirchspielorte ist
unverkennbar. Die ihnen zustehenden staatlichen Aufgaben erfüllten
die Einungen durch die gewählten und beauftragten Einungsmeister.
Ein wesentlicher Zug der immer wieder angeführten Freiheitsrechte
der Hauensteiner war,
daß sie den Einungsmeister frei wählen konnten. Diese Wahl
erfolgte jedes Jahr öffentlich in allen acht Einungen am 23.
April, am Georgstag. Jeder verheiratete Mann mit eigenem ~Hausstand
konnte wählen und gewählt werden, unabhängig davon, ob
er frei oder leibeigen war. Die acht
ausscheidenden und die acht neuen Einungsmeister wählten dann eine
Woche später aus ihren Reihen bei der Zusammenkunft in
Görwihl den Redmann, den Sprecher und höchsten Vertreter der
Grafschaft.
Ein wesentliches Kennzeichen der Hauensteiner Einung war der von den
Bauern aufgebaute und organisierte Selbstschutz gegen äußere
Feinde im sogenannten „Landfahnen“. Befehligt wurde diese Hauensteiner
Miliz anfänglich vom Waldvogt, später von einem eigenem
Hauptmann Erste
Aufgabe des Landfahnens war im Ernstfall die Besetzung und Verteidigung
der an strategisch wichtigen Punkten angelegten befestigten Anlagen,
den „Letzten“. Solche bestanden vor allem bei Schwörstadt, beim
Eingang ins Wehratal, am Roten Haus bei Murg, bei Albbruck und Remetschwiel.
Weiter wurden die Angehörigen des Landfahnens zu Schanzarbeiten
herangezogen, als Wachtposten sowie zum Transport von Kriegs- und
Baumaterial und zu Fouragelieferungen.
Laut einer Aufstellung von 1655 zählte der Hauensteiner Landfahnen
2059 wehrfähige Männer; die Landfahnenpflicht galt
durchschnittlich vom 16. bis zum 60. Lebensjahr, doch wurden auch junge
Burschen zu den regulären Truppen eingezogen. Bemerkenswert ist,
dass die Einungsmeister, Vögte
und Steurer jeder Einung während ihrer einjährigen Amtszeit
vom Kriegsdienst freigestellt waren, damit die Verwaltung funktionieren
konnte.
An der Spitze jeder Einung stand wie bereits gesagt ein
Einungsmeister. Seine Wahl war nicht geheim, die einfache
Stimmenmehrheit mit aufgehobener Hand entschied. Der neu gewählte
Einungsmeister war verpflichtet, sein Amt anzunehmen und
auszuüben. Es war ein reines Ehrenamt, die
Entschädigung von zehn Gulden im Jahr war äußerst
gering. Hauptaufgabe der Einungsmeister war die Mitwirkung bei der
Festlegung der Steuern durch die Landstände und besonders die
Umlegung der auf ihre Einung entfallenden Steueranteile auf die
einzelnen Höfe. Weiter waren die
Einungsmeister Beisitzer bei den Amtstagen des Waldvogtes (heute
Landrat) in Waldshut.
Als Zeichen ihres Amtes trugen sie nicht — wie bei den Bauern
üblich —einen schwarzen, sondern einen blauen „Schoben“ (Wams) und
einen Hirschfänger. Nach Ablauf ihrer einjährigen Amtszeit
mußten sie „Rechnung ablegen“ über ihre Einnahmen und
Ausgaben und über die
Verwendung der aufgebrachten Gelder.
Aus dem Südkurier vom 1.3.1996